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   LAG Hamburg, 11.06.2015 - 1 Sa 35/12   

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https://dejure.org/2015,61296
LAG Hamburg, 11.06.2015 - 1 Sa 35/12 (https://dejure.org/2015,61296)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2015 - 1 Sa 35/12 (https://dejure.org/2015,61296)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 1 Sa 35/12 (https://dejure.org/2015,61296)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamburg, 31.01.2008 - 1 Sa 5/07
    Auszug aus LAG Hamburg, 11.06.2015 - 1 Sa 35/12
    In einem nicht rechtskräftigen Urteil vom 31. Januar 2008 in dem Verfahren 1 Sa 5/07 vertrat das Landesarbeitsgericht die Auffassung, dass eine Änderung des Aufgabenbereichs der Einheit BW.3 des Klägers ab dem 26. April 2006 nach § 612 a BGB unwirksam sei.

    Wie die Kammer mit Urteil vom 31. Januar 2008 in dem Verfahren 1 Sa 5/07 entschieden hat, handelt es sich bei der Änderung des Aufgabengebiets des Klägers zum 26. April 2006 um eine unzulässige Maßregelung nach § 612 a BGB, die rechtswidrig ist.

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.06.2015 - 1 Sa 35/12
    Der Arbeitnehmer ist in unzumutbarer Weise in seiner Urlaubsgestaltung eingeschränkt, wenn er bei Urlaubsantritt nicht weiß, ob ihm Urlaubsentgelt gezahlt wird (BAG, Urteil vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 -, Rn. 24, Juris).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.06.2015 - 1 Sa 35/12
    Eine andere Bewertung ergibt sich nicht aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2012 (5 AZR 249/11).
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.06.2015 - 1 Sa 35/12
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts soll es eine Feststellungsklage eigener Art nach § 4 KSchG geben (BAG, Urteil vom 12. Mai 2005, 2 AZR 426/04, Juris).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.06.2015 - 1 Sa 35/12
    Dass der Schuldner, der die Zinsen durch mangelnde Zahlung veranlasst hat, dadurch mehr belastet wird als durch eine Angabe in Prozentpunkten, ist unerheblich (BAG, Urteil vom 1. Oktober 2002, 9 AZR 215/01, AP Nr. 37 zu § 253 ZPO, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 157).
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juni 2015 - 1 Sa 35/12 - im Kostenausspruch, in Ziff. 2 und Ziff. 4 des Tenors jeweils insgesamt und in Ziff. 1 des Tenors insoweit aufgehoben, wie es das Versäumnisurteil vom 7. Februar 2013 (- 1 Sa 35/12 -) teilweise aufgehoben, das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juni 2012 (- 3 Ca 143/12 -) teilweise abgeändert und festgestellt hat, dass dem Kläger 32 Tage bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung als Ersatz für den Urlaub aus dem Jahr 2008 zustehen.
  • LAG Hamburg, 27.04.2017 - 1 Sa 35/16

    Abgeltung Urlaubstage und Zeitguthaben - Berechnung - vertragsgemäße

    Das Versäumnisurteil vom 23. April 2013 (1 Sa 35/12) wird auch aufrechterhalten, soweit es nicht bereits durch das Teil-Urteil vom 23. April 2013 (1 Sa 35/12) und das Teil-Urteil und Schlussurteil vom 1. Juni 2015 (1 Sa 35/12) aufrechterhalten worden ist.

    Das Urteil betrifft die verbundenen Berufungsverfahren 1 Sa 35/12, 1 Sa 12/14, 1 Sa 20/14 und 1 Sa 22/14.

    Der Kläger verlangt mit der Klage aus dem führenden Verfahren 1 Sa 35/12, soweit sie noch Gegenstand der Berufung ist, Abgeltung von Urlaubstagen und Zeitguthaben.

    Soweit noch über den Einspruch des Klägers gegen das Versäumnisurteil vom 7. Februar 2013 im Verfahren 1 Sa 35/12 zu entscheiden ist, ist dieser zulässig, aber unbegründet.

    Zum führenden Verfahren 1 Sa 35/12.

    Auf die Ausführungen zur Zulässigkeit des Hilfsantrages im Verfahren 1 Sa 35/12 wird verwiesen.

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